Dienstag 16:00 - 20:00 Uhr
Freitag 16:00 - 20:00 Uhr

Hinweis: An Feiertagen oder in den Ferien findet grundsätzlich kein normaler JUZ-Betrieb statt.

 

Trägerschaft

Gemeinde Hettstadt
Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt

Andrea Rothenbucher - Erste Bürgermeisterin
0931-46861-0
rathaus(at)hettstadt(punkt)de

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nach § 55 Abs. 2 RStV

Gemeindejugendarbeit Hettstadt
Soz.Päd. (B.A.) Hannes Hildebrandt
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Realisierung, Webmaster

Harald Bock
An den Bergtannen 26, 97265 Hettstadt
webmaster(at)jugendarbeit-hettstadt(punkt)de

www.harald-bock.de
Bildnachweise Einige Bilder der Bilddatenbank pixelio.de entnommen.

 

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Datenschutz

 

Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

Die Gemeindejugendarbeit hat ein auf die verschiedenen Jahrgangsstufen zugeschnittenes Gesamtkonzept ent-wickelt, das in seinen Einzelelementen aufeinander aufbaut und nachhaltig zusammenwirkt. Je nach Klassenthema und Bedarf werden die Projekte in Absprache mit der jeweiligen Klassenleitung punktuell angepasst und Themen individuell intensiviert. Um intensiver mit den Kindern zu arbeiten, werden für die Projekte die Schulklassen in zwei Gruppen (á 45 Minuten Projektzeit) aufgeteilt.

Umgang mit Konfliktsituationen, die Erarbeitung von Problemlösungsstrategien, Stärkung des Selbstwertgefühls, der persönlichen und sozialen Kompetenzen, Entwicklung einer angemessenen Kommunikationskultur sowie die För-derung eines positiven Schulklimas - das sind nur einige der Themen, auf die die Gemeindejugendpflegerin in ihrer Tätigkeit an der Grundschule Bezug nimmt.

Neben der Durchführung von spezifischen, unterrichtsbegleitenden Klassenprojekten und einer Streitschlichter-ausbildung finden in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren Kooperationspartner immer wieder spannende Projekte und Themeneinheiten statt.

Stark von klein auf

Gewaltpräventionsprojekt der 1. und 2. Klasse

Das Klassenprojekt „Stark von klein auf“ ist ein klassenübergreifendes Projekt für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe. In insgesamt 12 Projektstunden lernen die Kinder wie sie anbahnende Konfliktsituationen erkennen und rechtzeitig abwenden können. Schwerpunkt ist dabei das erlenen der ´Giraffen- und der Wolfssprache´ nach Marshall Rosenberg. Die Fähigkeit, Situationen bewusst aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen, ist eine wichtige Voraussetzung für einen zufriedenstellenden und achtsamen Umgang miteinander. Es ist auf diese Weise möglich, dass wir unsere Bedürfnisse so ausdrücken, dass die andere Person versteht, um was es uns wirklich geht. Dazu gibt es die Symboltiere Wolf und Giraffe. Im Training lernen wir uns als Giraffe auszudrücken und die Wolfssprache zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere durch eine Vielzahl von Übungen, um Erfahrungen zu sammeln.

Das Präventionsprojekt wird jeweils einmal wöchentlich in einer Schulstunde bearbeitet und schließt mit einer gemeinsamen Teambuildingsmaßnahme und Reflexionsstunde in der Herzog-Hedan-Halle ab.

Aufbauend auf den Inhalten des Klassenprojektes in der 1. Jahrgangsstufe wird dieses Klassenprojekt in der 2. Jahrgangsstufe fortgeführt, so können die bereits erworbenen Kompetenzen weiter vertieft und trainiert werden und die Klassengemeinschaft gestärkt werden.

Stark im Team

Das Präventionsprojekt der 3. Klasse

Das Klassenprojekt „Stark im Team“ zielt auf die Stärkung der Klassengemeinschaft und die Förderung der sozialen Kompetenzen, die sie im Umgang miteinander brauchen. Teamfähigkeit gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig darauf vorbereitet werden. Spielerisch lernen die Kinder, dass manche Dinge nur im Team bewältigt werden können. Sie machen so die Erfahrung wie hilfreich Zusammenarbeit sein kann und wie sehr sie davon profitieren.

Das Präventionsprojekt umfasst insgesamt 10 Einheiten von á 45 Minuten. Um die Partizipation der Kinder zu fördern, wird gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sowie der Klassenleitung am Ende des Projektes eine Klassenvereinbarung erarbeitet. Diese wird in regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunden auf ihre Einhaltung überprüft und Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Ultra Stark

Das Kooperationsprojekt der 4. Klasse

In der 4. Klasse wird es noch einmal spannend. Die Grundschulzeit geht zu Ende, die Übertrittsempfehlungen sind nicht mehr weit und der eine oder andere spürt bereits, dass die gemeinsame Zeit langsam zu Ende geht.
Gerade dieser Umstand und die nahende Unsicherheit, wie es nächstes Jahr wohl weitergeht, führt in den vierten Klassen vermehrt zu Konflikten. Unter dem Motto „Ultra Stark“ geht es um die Stärkung des Einzelnen aber auch der Klassengemeinschaft.

Das Klassenprojekt der ältesten Grundschulkinder behandelt in insgesamt 6 Einheiten schwerpunktmäßig folgende Themen: Umgang mit Stresssituationen, Gefühle, Teamarbeit und Kooperationsfähigkeit. Das Projekt wird mit einer„Erlebnispädagogischen Kooperationsstunde“ beendet.

Die Klassenprojekte sind stets bedarfsorientiert. Je nach Klassenthema und individuellen Bedarf werden die Projekte in Absprache mit der jeweiligen Klassenleitung punktuell angepasst und Themen intensiviert.

 

Floßbauprojekt 2014     Spieletage
Teilnehmer/innen: Kinder der 2. und 3. Schulklasse der Grundschule Hettstadt (max. 10 Kinder)
Zeitraum: März bis Juni
Tag: Donnerstag, von 13.05 bis 15.00 Uhr (eine halbe Stunde Mittagspause ist vorgesehen)

 

Seit Beginn des Schuljahres 2009/10 gibt es an der Grundschule in Hettstadt eine Streitschlichter AG. Die Streitschlichterausbildung wird von der gemeindlichen Jugendpflegerin durchgeführt.

Schüler-Streitschlichtung und Möglichkeiten gewaltfreier Konfliktbearbeitung sind zentrale Elemente der Gewaltprävention. Da Konflikte im Schulalltag unvermeidlich sind und zum Leben in einer sozialen Gemeinschaft dazu gehören, sollen den Schülerinnen und Schülern so früh wie möglich Handlungskonzepte vermittelt werden, die sie dazu befähigen mit kleineren Konfliktsituationen konstruktiv umzugehen und eigenständig nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Die Ausbildung der Streitschlichter verfolgt zwei konkrete Ziele, zum einen unterstützen sie das soziale Lernen in der Schule in dem sie Verantwortung übernehmen, und zum anderen leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer angemessenen Konfliktbewältigungs- und Kommunikationskultur. Sie erfahren dabei wie sie selbst zu einem positiven Schulklima beitragen können.

 

Struktur der Ausbildung

Ausgewählte Kinder der 2. und 3. Klasse (mind. 8 und max. 10 Teilnehmer/innen) der Grundschule Hettstadt werden in 10 Modulen (á 2,0 Zeitstunden) zum Konfliktlotsen/Mediator ausgebildet. Zeitraum des Projektes ist Anfang März bis Anfang Juni. Die Streitschlichterausbildung an der Grundschule Hettstadt orientiert sich dabei an dem Bensberger Mediations-Modell für Grundschulen.

Zu Beginn der Ausbildung bekommen die Teilnehmer einen theoretischen Überblick über das Thema Konflikt. Per Brainstorming werden die Teilnehmer an das Thema herangeführt. Verschiedene Konfliktarten und Grundmuster werden besprochen, Gesprächsregeln in der Gruppe werden erarbeitet und die Aufgaben eines Streitschlichters werden erläutert.

Die darauf folgenden Arbeitsmodule bestehen aus einem sehr großen Praxisteil verknüpft mit theoretischem Input. In Rollenspielen lernen die Teilnehmer, wie sich ein Streitschlichter in einer Konfliktsituation zu verhalten hat, welche Aufgabe er besitzt und welches Ziel im Streitschlichterprozess verfolgt werden muss. Verschiedene Arbeitstechniken bekommen die Kinder dabei an die Hand.

Der Kurs wird mit einer Abschlussprüfung beendet. Die Kinder erhalten eine Urkunde und einen Streitschlichter-ausweis. Mit einem Fest wird die anstrengende Zeit beendet.

Bis zum Schuljahresende übernehmen die "alten Streitschlichter" eine Patenschaft für die "neuen Streitschlichter". Im Team bekommen die Zukünftigen einen Einblick in die bevorstehenden Aufgaben.
In neuem Schuljahr werden die ausgebildeten Streitschlichter in einem kurzen Treffen nachgeschult und gehen dann in den ersten Pausen jeweils ihrer Arbeit als Streitschlichter nach.

Ziel der Ausbildung: Die Kinder sollen in den einzelnen Modulen darauf vorbereitet werden, in einer Konfliktsituation ruhig zu bleiben, die verschiedenen Hintergründe und versteckten Botschaften eines Streits zu erkennen und mit einem strukturierten Gesprächsschema eine Konfliktlösung unter den Streitparteien herbeizuführen.

Aktuelle Streitschlichter

 

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Allgemein

Um eine effektive und ressourcenorientierte Jugendarbeit leisten zu können, ist ein großes Netz an Kooperationspartnern und Fachdiensten notwendig. Kurze Kommunikationswege und das vorhandensein funktionierender Strukturen sind maßgeblich am Prozess einer gelungenen sozialraumorientierten Kinder- und Jugendarbeit beteiligt. Schnelle Hilfs- und Unterstützungsangebote können somit vermittelt werden. Hier erhalten Sie/Ihr einen Einblick der Kooperationspartner, mit welchen ich in meiner Gemeindejugendarbeit zusammenarbeite.

 

Kooperationspartner

Ansprechpartner Kontaktdaten                                  
Allgemeiner Sozialdienst
Amt für Jugend und Familie
Andreas Kurz

0931/8003-568 oder
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Erziehungsberatungsstelle
 
0931/41 904-61
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Familienstützpunkt Anja Kulczynski
Schulstraße 16 in Waldbüttelbrunn
0931/40480087
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Homepage

Jobcenter Landkreis Würzburg  
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
0931/8003-386 oder 0931/8003-237
Jugendgerichtshilfe Frau Zschäpitz
0931/8003-302

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Jugend- und Drogenberatungsstelle
(illegale Drogen)

  0931/59056
Mo-Do 9.00-12.30 Uhr, Fr 9.00-14.00 Uh

Jugendsozialarbeit
Mittelschule Waldbüttelbrunn

Jennifer Tyra

0931/45329450
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Kindergarten St. Sixtus

Sabine Rohde

0931/46 75 220
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Homepage

Kinderhaus Blumenwiese Annette Beck
0931/46 31 50
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Homepage
Kinderhaus Wiesenwichtel Annette Beck 0931/99136480
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage
Kreisjugendring Würzburg
Katharina Ebert
(Geschäftsführerin)
0931/878 99
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Koki - Koordinierte Kinderschutzstelle von Stadt und Landkreis Würzburg  

0931/372721
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0931/8003-332
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kommunale Jugendarbeit

Stephan Junghans

0931/8003-293
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage

Sozialpsychiatrischer Dienst

Gesundheitsamt Würzburg

 
0931/3574-5
Telefonseelsorge
0800/11 10 111
Krisendienst von 14-18.00 Uhr
0931/57 17 17
Bereitschaftsdienst von 18.30-0.30 Uhr
täglich 0931/57 17 17

Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH

 

0931/45 19 13

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Suchtberatungsstelle
(legale Drogen)

 

0931/38658300 (ohne Anmeldung)
Di 16.30-18.00 Uhr
Do 10.00-12.00 Uhr

Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen vor vielfältigen Gefahren zu schützen.

Das Jugendschutzgesetz: Was darf ich (nicht)?

Quelle: Europäisches Jugendportal | zum Artikel

Tabak und Alkohol

  • So lange du unter 18 bist, darfst du nicht rauchen oder andere Tabakwaren konsumieren.
  • Du darfst auch keine branntweinhaltigen Produkte (Spirituosen wie Tequila, Wodka oder Rum, auch keine Mischgetränke) unter 18 Jahren konsumieren.
  • Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt) darfst du ab 16 Jahren trinken.
  • Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

Filme, Spielprogramme

  • Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden.
  • Du darfst DVDs, Konsolenspiele, etc. nur kaufen, wenn sie eine Freigabe für dein Alter haben.
  • Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.

Ausgehen / Weggehen (Besuch einer öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Straßenfest, Disko, Kirchweih, Beachparty)

  • Unter 14 Jahren dürfen Kinder nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person weggehen. Mit den Eltern gemeinsam so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
  • 14 bis 16-jährige Jugendliche dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person öffentliche Veranstaltungen besuchen. Mit den Eltern so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
  • 16 bis 18-jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Danach nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
  • Ab 18 Jahren gelten keine Einschränkungen mehr.

Die Eltern haben die Pflicht, eine kompetente und verantwortungsbewusste Person als erziehungsbeauftragte Person für ihr Kind zu benennen.Nicht empfehlenswert sind Freunde oder Cliquenälteste, denn hier fehlt das erforderliche Autoritätsverhältnis. Alkoholisierte Personen sind ebenfalls nicht in der Lage, dem Erziehungsauftrag nachzukommen.

Veranstalter, die als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind, können - bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege - im voraus beim Amt für Jugend und Familie (Stephan Junghans) in Einzelfällen spezielle Ausnahmegenehmigungen erhalten.

Aufenthalte in Bars und Dicsos und Glücksspiel

  • Nachtbars und Nachtclubs sowie öffentliche Spielhallen darfst du erst ab 18 Jahren besuchen.
  • So lange du unter 18 Jahre bist, darfst du an Geldspielgeräten nicht spielen - dies gilt für Spielhallen und auch in der Gastronomie.
Weiterführende Links und Informationen:

Jugendschutzgesetz (Link | PDF)

Jugendschutz-Aushangtafel für Veranstaltungen (PDF)

Jugendschutz Broschöre (PDF)


   
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